Die Krankheit
In Schleswig-Holstein stehen acht Brustzentren für die Versorgung der Patientinnen nach einem positiven Befund zur Verfügung. Operationen, die bei einer gesicherten Brustkrebsdiagnose unumgänglich sind, werden fast immer stationär durchgeführt. In der Mehrzahl der Fälle kann so operiert werden, dass die Brust erhalten bleibt. Aber auch die Abnahme einer Brust (Mastektomie) ist in bestimmten Fällen notwendig. Ob und nach welchem Verfahren eine Brustrekonstruktion erfolgen kann oder soll, wird möglichst frühzeitig zwischen Arzt und Patientin besprochen, bevor die notwendigen, weitreichenden Entscheidungen umgesetzt werden. Medizinische Diagnostik und psychosoziale Unterstützung sollten immer miteinander gekoppelt sein, um in dieser sehr belastenden Lebensphase einen angemessenen Rückhalt zu haben.
Als weitere Form der Behandlung kommen Chemotherapie und Krebsbestrahlung in Fragen, die entweder stationär oder auch ambulant behandelt werden. Bei der Operation läßt sich ein Tumor zumeist vollständig entfernen, aber es kann auch sein, sich noch weitere Krebszellen im Körper befinden, die im Laufe der Zeit Tochtergeschwüre (Metastasen) bilden. Um dieses Risiko zu mindern, werden Chemotherapien, Betrahlungen, (Anti-)Hormone oder andere Medikamte eingesetzt. Die jeweiligen Entscheidungskriterien sind auf den Einzelfall abgestimmt und lassen sich nicht verallgemeinern.
Die Prognose nach erfolgter Operation und Folgebehandlung ist sehr individuell. In sehr vielen Fällen ist sie positiv und führt zurück in ein normales Leben ohne Krebs. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass Brustkrebs auch zum Tode führen kann.